Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der Plattform TicketX einschließlich aller zugehörigen Subdomains, Schnittstellen, Checkouts und mobilen Ansichten.
(2) Betreiber von TicketX ist LECZ Event & Media (Einzelunternehmen), Alleestr. 17A, 44653 Herne, Deutschland, vertreten durch den Inhaber Leo Czastrau (nachfolgend „Anbieter").
(3) Das Angebot richtet sich an:
- Veranstalter: Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Clubs, Event-Agenturen, Festivals), die TicketX als Software-Lösung zur Ticketvermarktung nutzen.
- Endkunden: Personen, die über die technische Infrastruktur von TicketX Tickets oder Zusatzleistungen erwerben.
(4) Abweichende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rollenverteilung
(1) TicketX stellt eine cloudbasierte Infrastruktur für das Event-Management und den Ticketverkauf bereit.
(2) Vermittlerrolle: Der Anbieter tritt ausschließlich als technischer Vermittler auf. Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets und den Besuch einer Veranstaltung kommt unmittelbar zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
(3) Der Anbieter ist nicht selbst Veranstalter und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung, Qualität oder rechtliche Zulässigkeit der vermittelten Veranstaltungen.
§ 3 Vertragsschluss und Kundenkonto
(1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter kommt durch die Registrierung, die Freischaltung des Dashboards oder die Unterzeichnung eines individuellen Angebots zustande.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Angaben im Profil (insbesondere Identitäts- und Steuerdaten) wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Konten bei Verdacht auf Rechtsmissbrauch vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
(4) Zugangsdaten: Der Veranstalter ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten allein verantwortlich und hat den Anbieter unverzüglich per E-Mail zu informieren, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet. Alle Handlungen, die über das Konto des Veranstalters vorgenommen werden, werden diesem zugerechnet, sofern er den Missbrauch nicht nachweislich nicht zu vertreten hatte und die Meldepflicht erfüllt hat.
(5) Registrierung über Apple oder Google: Registriert sich der Veranstalter über ein Apple- oder Google-Konto, ergänzt er die Unternehmensangaben (insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Kontaktdaten und Umsatzsteuer) nach der Registrierung im Dashboard oder in der App. Bis dahin können keine Veranstaltungen veröffentlicht und kein Auszahlungskonto eingerichtet werden. Werden die Angaben nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Registrierung vollständig ergänzt, ist der Anbieter berechtigt, das Konto einschließlich aller Entwürfe zu löschen; mit der Löschung endet der Vertrag. Der Veranstalter wird vor der Löschung per E-Mail daran erinnert. Konten mit Bestellungen, Auszahlungen oder Domains werden nicht automatisch gelöscht.
§ 4 Nutzungsverbote
(1) Die Nutzung der Plattform für folgende Zwecke ist untersagt:
- Veranstaltungen, für die keine behördliche Genehmigung vorliegt oder die gegen geltendes Recht verstoßen;
- Events mit diskriminierenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder sonst rechtswidrigen Inhalten;
- Betrug, Täuschung oder irreführende Angaben gegenüber Endkunden oder dem Anbieter;
- Verkauf von Tickets für Kapazitäten, die tatsächlich nicht vorhanden sind (Überverkauf);
- Jede Form der automatisierten Massenregistrierung, des Datenmissbrauchs oder des unbefugten Zugriffs auf Systeme des Anbieters;
- Weiterverkauf von Plattformzugängen oder -funktionen an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters.
(2) Bei Verstößen gegen Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, das Konto des Veranstalters fristlos zu sperren, laufende Auszahlungen einzubehalten und den Sachverhalt an zuständige Behörden zu melden. Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 5 Leistungen des Anbieters
(1) TicketX ermöglicht die Anlage von Events, die Generierung digitaler Tickets (QR-Codes, Apple Wallet, Print-at-Home) sowie die Anbindung an Zahlungsdienstleister.
(2) Der Anbieter schuldet keine Rechts-, Steuer- oder betriebswirtschaftliche Beratung. Die korrekte Konfiguration von Steuersätzen, Gebühren und Pflichtangaben obliegt dem Veranstalter.
(3) Nutzungslizenz: Der Veranstalter räumt dem Anbieter mit der Einstellung seiner Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Eventbeschreibungen) eine nicht-exklusive, kostenfreie, räumlich unbegrenzte Lizenz ein, diese Inhalte im Rahmen des Plattformbetriebs (Anzeige, technische Übertragung, Indexierung, Vorschaubilder) zu nutzen. Die Lizenz endet automatisch mit der Löschung des betreffenden Inhalts oder der Kündigung des Vertrags.
§ 6 Pflichten des Veranstalters und Freistellung
(1) Der Veranstalter trägt die alleinige presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und inhaltliche Verantwortung für die von ihm eingestellten Event-Daten.
(2) Der Veranstalter garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbes. Urheberrechte an Bildern/Logos) und behördlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung verfügt.
(3) Freistellung: Der Veranstalter stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (Endkunden, Rechteinhaber, Behörden) frei, die aus der Durchführung der Veranstaltung oder aus Rechtsverletzungen des Veranstalters resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Altersverifikation: Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Altersbeschränkungen (insbesondere Jugendschutz bei Veranstaltungen ab 16 oder 18 Jahren). Die technische Infrastruktur von TicketX prüft das Alter von Endkunden nicht. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus dem Zutritt Minderjähriger zu altersgeschützten Veranstaltungen entstehen.
§ 7 Inkassovollmacht und Zahlungsabwicklung
(1) Der Veranstalter bevollmächtigt den Anbieter hiermit unwiderruflich, die Forderungen aus den Ticketverkäufen im Namen und für Rechnung des Veranstalters einzuziehen (Inkassovollmacht).
(2) Der Anbieter bedient sich zur Abwicklung externer Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe). Der Veranstalter akzeptiert deren ergänzende Bedingungen (z. B. Stripe Connected Account Agreement).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Auszahlungen zurückzuhalten, wenn begründeter Verdacht auf Betrug, Insolvenz des Veranstalters oder eine ungewöhnlich hohe Rate an Zahlungsanfechtungen (Chargebacks) vorliegt.
(4) Mindestauszahlungsbetrag: Eine Auszahlung an den Veranstalter erfolgt erst ab Erreichen eines Guthabens von mindestens 1,00 €. Liegt das auszahlungsfähige Guthaben unter diesem Betrag, wird es nicht ausgezahlt, sondern automatisch fortlaufend angesammelt (auch veranstaltungs- bzw. eventübergreifend) und bei der nächsten fälligen Auszahlung berücksichtigt, sobald der Mindestbetrag erreicht ist. Ein Anspruch auf gesonderte Auszahlung von Beträgen unterhalb dieser Grenze besteht nicht; unberührt bleibt die Auszahlung des angesammelten Guthabens im Rahmen der Endabrechnung bei Vertragsbeendigung.
§ 8 Gebühren und Verrechnung
(1) Für die Nutzung von TicketX fallen Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder Individualvereinbarung an.
(2) Auszahlungsgebühr: Für die Auszahlung des Guthabens an den Veranstalter berechnet der Anbieter je nach Kontoart bzw. gebuchtem Tarif entweder eine pauschale Gebühr in Höhe von 1,00 € pro Auszahlung oder eine Gebühr in Höhe von 0,25 % des auszuzahlenden Netto-Betrags zzgl. 0,50 € pro Auszahlung. Welches der beiden Gebührenmodelle für den jeweiligen Veranstalter gilt, ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem gebuchten Tarif. Die Gebühr wird vor Überweisung von den eingenommenen Ticketgeldern einbehalten.
(3) Der Gebührenanspruch des Anbieters entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss des Ticketverkaufs.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die anfallenden Gebühren sowie Transaktionskosten direkt bei der Auszahlung von den eingenommenen Brutto-Ticketgeldern einzubehalten (Verrechnung).
(5) Preisanpassungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste einschließlich der in Absatz 2 genannten Auszahlungsgebühr jederzeit anzupassen. Die angepasste Preisliste gilt für Ticketverkäufe und Auszahlungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Dashboard des Anbieters; bereits abgerechnete Auszahlungen bleiben von der Anpassung unberührt.
§ 9 Event-Absagen, Stornierungen und Chargebacks
(1) Im Falle einer Absage, Verlegung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung ist allein der Veranstalter für die Information der Endkunden und die Rückabwicklung der Zahlungen verantwortlich.
(2) Verbleib der Gebühren: Da die Vermittlungs- und Systemleistung mit dem Ticketverkauf abgeschlossen ist, bleibt der Anspruch des Anbieters auf die vereinbarten Gebühren auch bei einer späteren Absage oder Stornierung des Events durch den Veranstalter bestehen.
(3) Kosten durch Rückbelastungen (Chargebacks) oder Fehlbuchungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, werden dem Veranstalter in voller Höhe (zzgl. anfallender Bankgebühren) in Rechnung gestellt oder mit Guthaben verrechnet.
(4) Gebühren bei stornierten oder erstatteten Bestellungen: Wird eine Bestellung vollständig storniert oder erstattet, erhält der Endkunde den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der Servicegebühr zurück. Die Servicegebühr trägt in diesem Fall der Veranstalter; der Anspruch des Anbieters auf die Servicegebühr bleibt nach Absatz 2 bestehen und wird mit dem Guthaben des Veranstalters verrechnet. Werden nur einzelne Tickets einer Bestellung storniert oder erstattet, erhält der Endkunde den Ticketpreis dieser Tickets zurück; die Servicegebühr der Bestellung bleibt davon unberührt. Die auf stornierte oder erstattete Bestellungen entfallenden Servicegebühren weist der Anbieter in seiner Gebührenrechnung gesondert aus. Der auf die stornierte oder erstattete Bestellung entfallende Umsatz wird bei der Abrechnung des Veranstalters nicht berücksichtigt; ein Auszahlungsanspruch des Veranstalters für diesen Betrag besteht folglich nicht.
§ 10 Verfügbarkeit und Haftung
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Jahresmittel an. Ausgenommen sind notwendige Wartungsarbeiten und Störungen außerhalb des Machtbereichs des Anbieters (höhere Gewalt, Ausfall von Internetknoten, Naturereignisse).
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden, die durch mangelnde Internetverfügbarkeit am Einlass des Veranstalters entstehen, ist ausgeschlossen.
§ 11 Besonderheiten für Endkunden und Widerruf
(1) Vertragsschluss: Der Kaufvertrag zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Veranstalter kommt durch die Bestellung des Endkunden (Angebot) und die automatische Bestätigungs-E-Mail von TicketX (Annahme im Namen des Veranstalters) zustande. Der Anbieter handelt dabei als technischer Vermittler und Inkassobevollmächtigter des Veranstalters.
(2) Widerrufsausschluss: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Eine Prüfung der jeweiligen Bestellung kann über den Ticketshop des Veranstalters erfolgen.
(3) Ticket-Übertragbarkeit: Tickets sind grundsätzlich personenbezogen. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf ist nur zulässig, wenn der Veranstalter dies ausdrücklich gestattet. Das System entwertet den QR-Code beim ersten Scan; ein mehrfach kopiertes oder weitergegebenes Ticket kann am Einlass abgewiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch gegen den Anbieter.
(4) Der Endkunde ist für die sichere Verwahrung der digitalen Tickets verantwortlich. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz gegenüber dem Anbieter; eine Neuausstellung liegt im Ermessen des Veranstalters.
§ 12 Datenschutz und AVV
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die Parteien vereinbaren hiermit die Geltung des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) von TicketX, der die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festlegt.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern keine festen Mindestlaufzeiten oder noch abzuwickelnde Events bestehen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Für Konten, deren Unternehmensangaben nach einer Registrierung über Apple oder Google nicht ergänzt wurden, gilt zusätzlich § 3 Abs. 5.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Veranstalters zu ändern.
(2) Die geänderten AGB gelten als angenommen, wenn der Veranstalter nicht innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich (per E-Mail) widerspricht. Der Anbieter wird in der Ankündigungsmitteilung ausdrücklich auf diesen Mechanismus sowie die Folgen des Schweigens hinweisen.
(3) Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen AGB ordentlich zu kündigen.
(4) Für Endkunden: Wesentliche Änderungen dieser AGB werden auf der Plattform bekannt gemacht. Die weitere Nutzung der Plattform nach Bekanntmachung gilt als Zustimmung.
§ 15 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Veranstalter Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters (Herne).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
LECZ Event & MediaLeo Czastrau
Alleestr. 17A, 44653 Herne
E-Mail: support@ticketx.shop