Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Websites unter ticketx.shop, die Ticketshops der Veranstalter auf TicketX einschließlich des Ticketkaufs sowie das Gäste-Portal. Betrieben wird TicketX von LECZ Event & Media, Inhaber Leo Czastrau, Alleestr. 17A, 44653 Herne.
2. Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu gehören auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa der Online-Verkauf von Tickets.
LECZ Event & Media ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG: Wir beschäftigen weniger als zehn Personen, und unser Jahresumsatz bzw. unsere Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 2 Millionen Euro. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG nicht (§ 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG). Wir sind daher gesetzlich weder verpflichtet, unsere Dienste nach dem BFSG barrierefrei zu gestalten, noch diese Erklärung zu veröffentlichen.
Trotzdem ist es uns wichtig, dass alle Menschen Tickets kaufen und Veranstaltungen besuchen können. Deshalb arbeiten wir freiwillig daran, TicketX Schritt für Schritt barrierefrei zu machen, und informieren hier über den aktuellen Stand.
3. Stand der Barrierefreiheit
TicketX ist derzeit teilweise barrierefrei. Bereits umgesetzt ist unter anderem:
- Seiten in deutscher Sprache mit klarer Gliederung durch Überschriften, auf längeren Seiten mit Inhaltsverzeichnis und Sprungmarken
- Alternativtexte für Logos, Bilder und Grafiken
- Sichtbare Markierung des ausgewählten Elements bei Bedienung per Tastatur auf unseren neueren Seiten
- Rücksicht auf die Einstellung „Bewegung reduzieren“: Animationen werden dann abgeschaltet oder vereinfacht
- Tickets zusätzlich in Apple Wallet und Google Wallet, die die Bedienungshilfen des Smartphones nutzen
Noch nicht vollständig barrierefrei sind insbesondere:
- einzelne Texte mit zu geringem Farbkontrast
- die durchgehende Bedienung per Tastatur und Screenreader im Ticketkauf, im Dashboard und in den Ticketshops
- PDF-Dokumente wie Tickets, Belege und Berichte
4. Unser Ziel
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA, die auch der europäischen Norm EN 301 549 zugrunde liegen. Neue Seiten und Funktionen entwickeln wir nach diesen Vorgaben und überarbeiten bestehende Bereiche nach und nach, beginnend mit dem Ticketkauf.
5. Barrieren melden
Sind Sie auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter, auch beim Ticketkauf, und nutzen Ihre Hinweise, um TicketX zu verbessern.
- support@ticketx.shop (Betreff „Barrierefreiheit“)
- Telefon
- +49 (0) 2325 9084777
- Antwort
- In der Regel innerhalb weniger Werktage
6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de