Zusatzbedingungen für Domains
§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB
(1) Diese Zusatzbedingungen gelten für die Registrierung, Verlängerung und Verwaltung von Domains, die Veranstalter über TicketX bestellen (nachfolgend „Domain-Leistung“). Anbieter ist LECZ Event & Media (Einzelunternehmen), Alleestr. 17A, 44653 Herne, Deutschland, vertreten durch den Inhaber Leo Czastrau (nachfolgend „Anbieter“). Der bestellende Veranstalter wird nachfolgend „Kunde“ genannt.
(2) Die Domain-Leistung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (§ 1 Abs. 3 der AGB).
(3) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von TicketX und die Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit diese Zusatzbedingungen etwas anderes bestimmen, gehen sie für die Domain-Leistung den AGB vor. Das Entgelt für die Domain-Leistung ändert sich nur nach § 5 Abs. 4; § 8 Abs. 5 der AGB gilt dafür nicht. Individuelle Vereinbarungen gehen beiden vor.
(4) Für Änderungen dieser Zusatzbedingungen gilt § 14 der AGB entsprechend. Änderungen des Entgelts richten sich nach § 5 Abs. 4.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Suche nach Domains und die Anzeige ihrer Verfügbarkeit im Dashboard oder in der App von TicketX sind kein verbindliches Angebot des Anbieters.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er die Bestellung mit „Zahlungspflichtig bestellen“ absendet und die anschließende Zahlung abschließt. Vor dem Absenden muss er diese Zusatzbedingungen akzeptieren.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung beim Anbieter eingegangen ist und der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt (Auftragsbestätigung).
(4) Wird die Zahlung nicht innerhalb der im Zahlungsvorgang angezeigten Frist abgeschlossen oder bricht der Kunde sie ab, kommt kein Vertrag zustande. Eine vorübergehende Vormerkung der Domain entfällt dann.
(5) Bestellungen, die ein Nutzer mit der entsprechenden Berechtigung über das Konto des Kunden aufgibt, gelten als Bestellungen des Kunden (§ 3 Abs. 4 der AGB).
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter beantragt die Registrierung der bestellten Domain über einen Registrar, der bei der für die Endung zuständigen Vergabestelle (Registry) akkreditiert ist. Während der Vertragslaufzeit sorgt er für die Verlängerung der Registrierung, solange der Vertrag nicht beendet ist und das Entgelt bezahlt wurde.
(2) Domains werden von den Vergabestellen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben. Der Anbieter schuldet die unverzügliche Beantragung der Registrierung. Ob die Domain zugeteilt wird, entscheidet die Vergabestelle. Den Stand der Bearbeitung sieht der Kunde im Dashboard und in der App.
(3) Die Anzeige, dass eine Domain frei ist, beruht auf einer Abfrage bei den Auskunftsdiensten der Vergabestellen zum Zeitpunkt der Suche. Sie ist bis zur Registrierung unverbindlich, weil die Domain in der Zwischenzeit von Dritten registriert werden kann.
(4) Ist die bestellte Domain nicht zum angegebenen Preis registrierbar, insbesondere weil sie in der Zwischenzeit vergeben wurde, von der Vergabestelle als Premium-Domain zu einem höheren Preis geführt wird, gesperrt ist oder die Vergabestelle die Registrierung ablehnt, storniert der Anbieter den Auftrag und erstattet dem Kunden den vollen gezahlten Betrag. Der Vertrag endet damit. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Anbieter die fehlende Registrierbarkeit nach § 9 zu vertreten hat.
(5) Auf Wunsch des Kunden richtet der Anbieter nach der Registrierung die DNS-Einträge ein, die für den Ticketshop von TicketX unter der Domain erforderlich sind, und verbindet die Domain mit dem Ticketshop des Kunden. Weitere DNS-Einträge, etwa für E-Mail-Dienste des Kunden, richtet der Anbieter auf Anfrage ein, soweit dies technisch möglich ist; einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht.
(6) E-Mail-Postfächer, Webhosting außerhalb von TicketX und eine rechtliche Prüfung der Domain sind nicht Teil der Domain-Leistung.
§ 4 Domaininhaber und Pflichten des Kunden
(1) Als Inhaber der Domain wird die Person oder Organisation eingetragen, die der Kunde bei der Bestellung als Inhaber angibt, in der Regel der Kunde selbst. Der Anbieter wird nicht Inhaber der Domain. Gibt der Kunde einen anderen Inhaber an, versichert er, dass er berechtigt ist, die Domain für diesen zu bestellen, und dass er ihn über diese Zusatzbedingungen und die Weitergabe seiner Daten nach § 10 informiert hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Inhaberdaten anzugeben (Name bzw. Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) und Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich per E-Mail an support@ticketx.shop mitzuteilen. Unrichtige oder veraltete Angaben können dazu führen, dass die Vergabestelle die Domain sperrt oder löscht.
(3) Ergänzend gelten die Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweils zuständigen Vergabestelle. Der Kunde erkennt sie mit der Bestellung an und sorgt dafür, dass auch ein von ihm abweichender Inhaber sie einhält:
- .de: die DENIC-Domainbedingungen und die DENIC-Domainrichtlinien der DENIC eG;
- .eu: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien der EURid vzw. Eine .eu-Domain kann nur für einen Inhaber mit Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen registriert werden;
- .com, .shop und .events: die Regeln der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), insbesondere die Rechte und Pflichten von Domaininhabern und die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP), sowie die Registrierungsbedingungen der Vergabestellen VeriSign (.com), GMO Registry (.shop) und Identity Digital (.events).
Die für den Inhaber geltenden Bedingungen des beauftragten Registrars teilt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage mit.
(4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Registrierung und Nutzung der Domain keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Namens-, Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechte, und nicht gegen Wettbewerbsrecht oder andere Gesetze verstößt. Der Anbieter prüft das nicht.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Registrierung oder Nutzung der Domain oder auf unrichtigen Inhaberdaten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(6) Anordnungen von Vergabestellen, Gerichten oder Behörden sowie Entscheidungen in Streitbeilegungsverfahren über die Domain darf der Anbieter umsetzen. Der Anbieter informiert den Kunden darüber, soweit dies zulässig ist.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Das Entgelt für die Domain-Leistung beträgt je Domain und Vertragsjahr 19,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %, zusammen 22,61 €). Es umfasst die Registrierung bzw. Verlängerung und die Verbindung mit dem Ticketshop.
(2) Das Entgelt ist für jedes Vertragsjahr im Voraus fällig und wird per Karte bezahlt. Für jedes Folgejahr belastet der Anbieter die bei der Bestellung verwendete Karte zu Beginn des neuen Vertragsjahres; der Kunde ermächtigt ihn hierzu mit der Bestellung. Über jede Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail, die auch im Dashboard und in der App abrufbar ist.
(3) Rabattcodes gelten nach den Bedingungen, die bei ihrer Ausgabe genannt werden, etwa nur für das erste Vertragsjahr oder für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Je Bestellung kann ein Rabattcode eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Nach dem Ende der Rabattdauer gilt das reguläre Entgelt.
(4) Der Anbieter kann das Entgelt für künftige Vertragsjahre ändern, insbesondere wenn Vergabestellen oder Registrare ihre Preise ändern. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Beginn des Vertragsjahres, ab dem sie gelten soll, in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Beginn dieses Vertragsjahres kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt ab diesem Vertragsjahr das neue Entgelt. Für ein bereits bezahltes Vertragsjahr ändert sich das Entgelt nicht.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Vertrag über eine Domain hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab der Bestellung. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, im Dashboard oder in der App mit „Verlängerung beenden“ oder in Textform, etwa per E-Mail an support@ticketx.shop. Bis zum Ende der Laufzeit bleibt die Domain bestehen. Solange die Laufzeit nicht abgelaufen ist, kann der Kunde die Kündigung im Dashboard oder in der App zurücknehmen.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der laufenden Laufzeit in Textform kündigen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Endet der Vertrag über die Nutzung von TicketX (§ 13 der AGB), endet der Vertrag über die Domain nicht automatisch. Er läuft weiter, bis er nach Absatz 2 gekündigt oder die Domain nach § 8 umgezogen ist.
(6) Mit dem Ende des Vertrags endet die Pflicht des Anbieters, die Domain zu verlängern. Hat der Kunde die Domain bis dahin nicht zu einem anderen Anbieter umgezogen, darf der Anbieter sie zur Löschung freigeben. Nach der Löschung kann die Domain von Dritten registriert werden.
(7) Bei einer Kündigung wird das bereits bezahlte Entgelt für die laufende Laufzeit nicht anteilig erstattet.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Kann das Entgelt für ein neues Vertragsjahr nicht eingezogen werden, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail und gibt ihm Gelegenheit, die Zahlung nachzuholen.
(2) Geht die Zahlung trotz Erinnerung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ein, ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Domain zu verlängern. Er kann den Vertrag dann außerordentlich kündigen und die Domain zur Löschung freigeben. Hat der Anbieter die Domain für das neue Vertragsjahr bereits verlängert, bleibt sein Anspruch auf das Entgelt für dieses Vertragsjahr bestehen.
§ 8 Umzug zu einem anderen Anbieter
(1) Der Kunde kann jederzeit verlangen, die Domain zu einem anderen Anbieter umzuziehen. Dazu fordert er den Umzug im Dashboard oder in der App mit „Umzug anfordern“ oder in Textform an.
(2) Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach Prüfung der Berechtigung unverzüglich per E-Mail den Code, den der neue Anbieter für den Umzug benötigt (Auth-Code). Den Umzug schließt der Kunde beim neuen Anbieter ab; dessen Kosten trägt der Kunde. Technische Sperrfristen der Vergabestellen, etwa kurz nach der Registrierung, bleiben unberührt.
(3) Mit dem Abschluss des Umzugs endet der Vertrag über die Domain beim Anbieter. Bereits bezahlte Laufzeit wird nicht anteilig erstattet.
§ 9 Haftung
(1) Für die Haftung des Anbieters gilt § 10 Abs. 2 der AGB.
(2) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen und Handlungen der Vergabestellen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, etwa die Ablehnung, Sperrung, Löschung oder verzögerte Registrierung einer Domain, und nicht für Störungen der Systeme von Vergabestellen und Registraren, die er nicht zu vertreten hat.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde unrichtige Inhaberdaten angegeben, das Entgelt nicht bezahlt, den Vertrag gekündigt oder die Domain nicht rechtzeitig umgezogen hat.
§ 10 Datenschutz
(1) Zur Registrierung und Verwaltung der Domain übermittelt der Anbieter die Inhaberdaten an den beauftragten Registrar und, soweit deren Regeln es vorsehen, an die zuständige Vergabestelle. Das ist zur Erfüllung des Vertrags erforderlich.
(2) Vergabestellen und Registrare veröffentlichen Registrierungsdaten nach ihren eigenen Regeln in öffentlichen Auskunftsdiensten (RDAP und WHOIS). Bei natürlichen Personen werden in der Regel nur eingeschränkte Daten veröffentlicht.
(3) Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Registrierung von Domains“.
Kontakt
LECZ Event & MediaLeo Czastrau
Alleestr. 17A, 44653 Herne
E-Mail: support@ticketx.shop